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Paketbote darf Scanner nicht während der Fahrt bedienen, § 23 Abs. 1a StVO
OLG Hamm, AZ: 4 RBs 345/20, 03.11.2020
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Ein Scanner zeigte dem Benutzer die auszuführenden Aufträge und die Lieferadressen an und diente damit seiner Information und Organisation. Von der Erledigung eines Auftrags erhielt der Auftraggeber jeweils über den Scanner eine Nachricht, sodass das Gerät auch der Kommunikation diente. Dadurch, dass der Betroffene den Scanner in der Hand hielt und auf die Tastatur tippte, hat er das Gerät aufgenommen und bedient.

Die Bedienung des Gerätes erfolgt weitgehend in gleicher Weise wie bei einem Mobiltelefon und führt ebenso wie dieses zur Ablenkung des Fahrers.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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