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Fahren ohne Fahrerlaubnis als Dauerstrafdelikt: keine Unterbrechung der Fahrt durch Polizeikontrolle
AG Dortmund, AZ: 729 Ds 121/17, 26.05.2017
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Hat der Täter nach Feststellung einer Ordnungswidrigkeit durch die Polizei seine Fahrt - wie von Anfang an vorgehabt – fortgeführt, ist diese Situation zu vergleichen mit anderen kurzen Fahrtunterbrechungen, wie den Anhalten zum Tanken oder dem Anhalten zum Einkauf.

Bei § 21 StVG handelt es sich somit um eine sogenannte Dauerstraftat, die durch lediglich kurze Fahrtunterbrechungen nicht unterbrochen wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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