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In der staatlich verordneten Schließung der Verkaufsstätten des Einzelhandels im Zuge der Corona-Epidemie liegt kein Mangel der Mietsache
LG Frankfurt am Main, AZ: 2–15 O 23/20, 02.10.2020
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Keywords: Gewerbe Mangel Abweichung Beschaffenheit Minderung Zahlung Verpflichtung Miete Mietzins Laden Online Risikobereich Verwendungsrisiko Gebrauchsüberlassugsrisiko Auflösung Vertrag Anpassung
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