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Auch nach der WEG-Reform bleibt ein auf Beseitigung baulicher Veränderungen klagender Wohnungseigentümer prozessführungsbefugt; §§ 9a Abs. 2, 48 Abs. 5 WEG analog
AG Heidelberg, AZ: 45 C 108/19, 05.01.2021
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 155/19, 28.01.2021
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop neues WEG
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Um einen Anspruch künftig durchzusetzen, wird es statt eines Prozesses mehrerer Verfahren bedürfen mit langjährigen Verfahrensdauern und dem Risiko der Verjährung des eigentlichen Anspruches. Effektiver Rechtsschutz geht anders.
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