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Baurecht: Was versteht man unter "Außenbereich im Innenbereich" ?
BVerwG Leipzig, AZ: 4 BN 37.05, 18.06.2012
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Für die Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB genügt, dass ein Antragsteller auf Grundlage von Vereinbarungen mit den Grundeigentümern Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen gestellt hat, die wegen der Veränderungssperre zurückgestellt worden sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Normenkontrollverfahren Veränderungssperre zur Verhinderung der Errichtung von Windenergieanlagen; Schutz von Anwohnern und Landschaft bei Windenergieanlagen ; Sicherung der Planung eines Gebietes; Rechtmäßigkeit