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Verkündung des WEG-Beschlussergebnisses als Wirksamkeitsvoraussetzung / keine Individualansprüche aus dem Verwaltervertrag
AG Duisburg, AZ: 75a C 44/12, 30.01.2013
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LG Düsseldorf, AZ: 25 S 56/10, 16.03.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 10/01, 23.08.2001
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BayObLG München, AZ: 2Z BR 72/95, 07.12.1995
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beschluss Beschlussanfechtung Abstimmung Abstimmungsergebnis Verwaltervertrag Unterschrift Unterzeichnung Bestimmung Eigentümervesammlung Wohnungseigentümerversammlung
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Die überwiegende Rechtsprechung verlangt zunächst einmal eine (vorrangige) Willensbildung per Beschlussfassung innerhalb der Gemeinschaft. Erst bei ablehnenden Beschluss soll das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegeben sein.
Nach der vom AG Duisburg vertretenen Ansicht bestünde sonst keine Möglichkeit des sich die Unterschrift verweigernden Wohnungseigentümers, Einfluss auf den Inhalt des Verwaltervertrages zu nehmen und im Falle einer Überstimmung durch die übrigen Eigentümer eine gerichtliche Klärung der strittigen Vertragsinhalte herbeizuführen.