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Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines Kochs in einer evangelischen Ganztageseinrichtung
LAG Stuttgart, AZ: 4 Sa 27/20, 10.02.2021
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Der Verbleib in der christlichen Religionsgemeinschaft ist im Hinblick auf die Bedeutung der beruflichen Tätigkeit eines Kochs in einer Kita für die Bekundung des Ethos nicht notwendig, somit nicht „wesentlich“.

Scheidet eine ordentliche Kündigung aber aus, so ist im Regelfall zur Meidung einer Benachteiligung des ordentlich unkündbaren Mitarbeiters gegenüber ordentlich kündbaren Mitarbeitern bei einer ausnahmsweise zulässigen außerordentlichen Kündigung zumindest eine der (fiktiven) Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen.
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Keywords: christlichen Religionsgemeinschaft Kündigung Auslauffrist Kündigungsfrist arbeitsvertraglichen Bedingungen Koch Arbeitgeber Oberkirchenrat