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Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall
AG Essen, AZ: 20 C 322/15, 26.02.2016
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Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte hat einen Anspruch auf Erstattung des Normaltarifs für den örtlich relevanten Markt.

Bedenken gegen den Marktpreisspiegel Mietwagen von Fraunhofer bestehen u.a., weil in der Befragung lediglich die sechs größten Autovermietungsfirmen berücksichtigt werden und sich aufgrund der Aufgliederung in lediglich zweistellige Postleitzahlengebiete ein gröberes Raster als beim Schwacke-Automietpreisspiegel zu ergeben scheint.?

Gegen den Schwacke-Automietpreisspiegel wird vorgebracht, dass dieser auf einer reinen Angebotserhebung beruhe, bei der den befragten Unternehmen jeweils bekannt war, dass ihre Angebote zur Grundlage einer entsprechenden Marktuntersuchung gemacht werden sollten. Außerdem entsprächen die von den Unternehmen übermittelten Preislisten nicht realisierbaren Preisen auf dem Markt.

Das Gericht erachtet es für sachgerecht, den im Einzelfall erstattungsfähigen Mietzins durch das arithmetische Mittel aus beiden Erhebungen zu berechnen und den Umständen des Einzelfalls im Übrigen dadurch gerecht zu werden, dass ggf. pauschale Ab- und Aufschläge vorgenommen werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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