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Reichweite der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers bei der Inanspruchnahme von Urlaub seines Arbeitnehmers
LAG Rostock, AZ: 5 Sa 264/20, 04.05.2021
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Keywords: Inanspruchnahme Mitwirkungsobliegenheit Mehrurlaub Mindesturlaub Langzeitkonto Fahrdienstleiterin Bahnbetrieb Tarifvertrag
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