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Eigenbedarfskündigung: Sorgfältige Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 180/18, 22.05.2019
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 6/19, 28.04.2021
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Keywords: Ordentliche Kündigung eines Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs Fehlende Möglichkeit des Umzugs aufgrund des Vorliegens einer Demenzerkrankung Gefahren für den Mieter durch einen Wechsel in eine andere Wohnung
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- Klage auf künftige Räumung der Wohnung trotz Aufhebungsvertrag zulässig
- Freiwilliger Auszug vor Ablauf der Räumungsfrist ist kein sofortiges Anerkenntnis
- Eigenbedarfskündigung: Einziehende Person muss nicht namentlich in der Kündigung benannt werden, aber eindeutig identifizierbar sein; § 573 Abs. 3 BGB
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