Detailansicht Urteil
Eigenbedarfskündigung: Sorgfältige Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 180/18, 22.05.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 6/19, 28.04.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Ordentliche Kündigung eines Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs Fehlende Möglichkeit des Umzugs aufgrund des Vorliegens einer Demenzerkrankung Gefahren für den Mieter durch einen Wechsel in eine andere Wohnung
Ähnliche Urteile
- Keine Sozialauswahl bei der Eigenbedarfskündigung / Zur Umdeutung einer fehlerhaften Kündigungsfrist; §§ 140, 545, 573 Abs. 2 Nr. 2, 574 BGB
- Vorzeitiger Auszug des Mieters nach vermieterseitiger Kündigung lässt möglichen Härteeinwand entfallen; §574 BGB
- Vorgetäuschter Eigenbedarf: Maklerkosten für Erwerb einer Eigentumswohnung nicht erstattungsfähig; §§ 280, 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Zum Schadenersatz bei Wegfall der Gründe einer Eigenbedarfskündigung - negative Feststellungsklage als Drittwiderklage bei abgetretenen Ansprüchen unter mehreren Mietern
- Kündigung eines Mietverhältnisses: Härteeinwand setzt i.d.R. Sachverständigengutachten über Kündigungsfolgen voraus
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Schimmel Veränderung Treppenlift Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Kurioses Kündigung Abschleppen Mietminderung Beschluss Arzthaftung Tierhaltung Telefonwerbung Sondereigentum Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Verwalter Garage Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Makler Nutzungsentschädigung Abmahnung Miete Einstimmigkeit Verkehrsunfall Wurzeln Protokoll Wohnungseigentümer Beirat Gegenabmahnung Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!