Detailansicht Urteil
Trittschallschutz - beim Altbau kommt es auf die DIN-Normen zum Zeitpunkt der Errichtung an
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 131/08, 17.06.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
KG Berlin, AZ: 8 U 1006/20, 17.09.2020
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 31/18, 29.04.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mietvertrag Mieter Vermieter Minderung Mangel Lärm Lautstärke Geräusche Dezibel Wohnlage entspannt leise ruhig Tauglichkeit Abrede Vereinbarung Beschaffenheit Mietspiegel Nutzungszweck Abwehranspruch Eigentümer Entschädigungsanspruch Störer Verursacher Immission Nachbar Fußboden Tritte stampfen decke
Ähnliche Urteile
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
- Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Beirat Verwalter Anfechtungsklage Gegenabmahnung Mietminderung Makler Garage Abmahnung Treppenlift Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Schimmel Miete Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Protokoll Tierhaltung Telefonwerbung Teilungserklärung Jahresabrechnung Arzthaftung Kündigung Abschleppen Beschluss Sondereigentum Wurzeln Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!