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Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist unzulässig.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 40/18, 02.10.2018
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Keywords: Ersatzfähigkeit Kaufvertrag Immobilie Wohnung Mangel mangelhaft fiktive Abrechnung Mangelbeseitigungskosten Vorschussanspruch Mängelbeseitigung Vorleistung vorfinanzieren Nacherfüllung Werkvertrag umfasst vom Kaufvertrag isolierte Betrachtung dulden Schaden liquidieren Umsatzsteuer 19 % Wiederbeschaffungswert Neuanschaffung tatsächlich angefallen
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