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Anspruch auf Nutzungsentschädigung über die gewöhnliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit hinaus
OLG Naumburg, AZ: 4 U 146/03, 19.02.2004
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Bei der Inanspruchnahme eines Kredits kann der Geschädigte vom Haftpflichtversicherung des Schädigers Ersatz der Kreditkosten verlangen können. Im Falle der Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung hätte er von der Versicherung den Rabattverlust in der Kaskoversicherung verlangen können.

Zu den Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes Fahrzeug über die gewöhnliche Reparatur- und Wiederbeschaffungszeit hinaus gehört es, dass sich der Geschädigte die erforderlichen Mittel weder als Kredit, noch aus seiner Vollkaskoversicherung hätte beschaffen können.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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