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Widerruf der Zuteilung roter Kennzeichen; § 16 FZV
VG Gera, AZ: 3 E 201/16 Ge, 20.04.2016
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Auf einer Überführungsfahrt befindet sich die Sattelzugmaschine in einem Fahrzeuggespann nur dann, wenn nicht nur der Auflieger, sondern auch die Zugmaschine selbst überführt wird.

Verwendet der Inhaber roter Kennzeichen diese wiederholt für die Inbetriebnahme verkehrsunsicherer Fahrzeuge oder den Transport nur unzureichend gesicherter Ladungen ist er unzuverlässig.

Nimmt der Kennzeicheninhaber die Überprüfung der mit einem roten Kennzeichen versehenen Fahrzeuge nicht persönlich vor, so hat er diese Aufgabe einem sorgfältig ausgewählten, zuverlässigen Mitarbeiter zu übertragen, dem die notwendigen Anweisungen erteilt worden sind und der durch regelmäßige stichprobenartige Kontrollen überwacht wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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