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Reihenfolge der Urlaubsgewährung bei Langzeiterkrankung
LAG Kiel, AZ: 2 Sa 73 öD/21, 06.07.2021
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Gewährt der Arbeitgeber bei einer Langzeiterkrankung im Jahr der Erkrankung bereits Urlaub und nimmt er keine Tilgungsbestimmung vor, so gewährt er gesetzlichen Urlaub, Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung und tariflichen Mehrurlaub anteilig zu gleichen Teilen. Eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers besteht auch bei Langzeiterkrankung des Arbeitgebers, da sie mangels Vorhersehbarkeit der Dauer der Erkrankung ihren Zweck erfüllen könnte.
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Keywords: Langzeiterkrankung Urlaub Schwerbehinderung Mehrurlaub Urlaubsabgeltung Tilgungsbestimmung