Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Keine Wissenszurechnung im Deliktsrecht
OLG Hamm, AZ: 19 U 715/19, 15.01.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Wenn der Fahrzeugkäufer keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür liefert, dass dem Vorstand des Fahrzeugherstellers, der den im Fahrzeug verbauten Dieselmotor nicht entwickelt hat, die im Motor befindliche Abschalteinrichtung bekannt gewesen sei, so trifft den Fahrzeughersteller dazu keine sekundäre Darlegungslast.

Es gibt für Wissenszusammenrechnung keine Grundlage, soweit es um eine unerlaubte Handlung geht.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Autokaufrecht Wissenszusammenrechnung Fahrzeughersteller Abschalteinrichtung Dieselmotor Dieselskandal Wiederbeschaffungswert Prüfstandsbetrieb Prüfobliegenheiten Compliance-System