Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Maskenpflicht am Arbeitsplatz / Anspruch auf Homeoffice
ArbG Siegburg, AZ: 4 Ca 2301/20, 18.08.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Einem Beschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers steht das Direktionsrecht des Arbeitgebers gem. § 106 Abs. 1 GewO entgegen sowie der Gesundheits- und Infektionsschutz und die daraus resultierende Pflicht des Arbeitgebers, aufgrund der derzeitigen Pandemielage, seine Arbeitnehmer zum Tragen einer Maske anzuhalten. Die maßgebliche Rechtspflicht für den Arbeitgeber zur Einführung einer Maskenpflicht im Betrieb ergibt sich aus seiner Fürsorgepflicht gem. § 618 BGB.

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus § 2 Abs. 4 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, da die dortige Regelung zum Homeoffice zum einen nur bis zum 30.06.2021 Gültigkeit hatte und zum anderen kein subjektives Klagerecht beinhaltete.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Beschäftigungsanspruch Direktionsrecht Gesundheits- und Infektionsschutz Pandemielage Maskenpflicht Fürsorgepflicht Arbeitsschutzverordnung Homeoffice örtlichen Rathaus Bürotätigkeit Vergütungsansprüche Mund-Nase-Bedeckung Bürgerberatung Abwasserfragen Coronaschutzverordnung Coronavirus Infektionsrisiko Krankengeldbezug