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Haftung der Bank bei Diebstahl der EC-Karte
AG Frankfurt am Main, AZ: 32 C 6169/20 (88), 31.08.2021
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Eine Bank haftet für die nach dem Verlust einer EC-Karte durch einen Dritten ausgeführten Geldabhebungen nicht, wenn ein Sorgfaltsverstoß des Karteninhabers bei der Verwahrung der Karten-PIN nicht ausgeschlossen ist und eine sofortige Sperrung der Karte nach Bemerken des Verlustes unterbleibt.
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