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Verstoß gegen den Grundsatz der Geheimheit der Wahl führt zur Ungültigkeit einer Personalratswahl
VG Göttingen, AZ: 7 A 2/20, 20.09.2021
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Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Geheimheit der Wahl führt zur Ungültigkeit der Personalratswahl.

Es handelt es sich bei § 20 WO-PersVG um eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren i. S. v. § 21 NPersVG.
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Keywords: Personalratswahl Geheimheit der Wahl Personalratswahlen Ungültigerklärung Entsorgungsbetriebe Güteverhandlung Personalvertretungsrecht