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Rechtswegzuständigkeit bei einer Klage auf Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung
LAG Kiel, AZ: 6 Ta 65/21, 03.08.2021
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Für eine Klage auf Berichtigung einer gemäß § 312 SGB III zu erteilenden Arbeitsbescheinigung der Rechtsweg zu den Sozialgerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten eröffnet.
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Keywords: Verweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht Arbeitsbescheinigung Rechtswegzuständigkeit Arbeitsgericht Sozialgericht Arbeitsverhältnis