Detailansicht Urteil
Erfolgreiche Beschlussersetzungsklage: Bei Feuchtigkeitsschäden muss die Gemeinschaft Instandsezungsmaßnahmen durchführen; § 21 Abs. 8 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 S 85/19, 24.03.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Essen, AZ: 196 C 143/19, 10.06.2020
-
LG Bremen, AZ: 4 S 250/15, 07.10.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 182/12, 24.05.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Tagesordnung muss mit der Einberufung bekannt gemacht werden / Zur Zweckbindung der Erhaltungsrücklage - Photovoltaikanlage als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme? - § 19 WEG
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Nichtigkeit mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für das Verlegen eines Aufputzkanal im Sondereigentum; §§ 14, 20 Abs. 2 WEG
- Verwalter muss bei Wasserschaden im Sondereigentum unverzüglich tätig werden; § 27 WEG
- Zur Begründung neuer Kostenverteilerschlüssel und Lasten; §§ 16, Abs. 2 S. 2, 16 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Schimmel Eigentümerversammlung Protokoll Kündigung Teilungserklärung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Abschleppen Miete Gemeinschaftseigentum Beschluss Eigenbedarfskündigung Abmahnung Einstimmigkeit Veränderung Beirat Garage Sondereigentum Treppenlift Kurioses Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Verkehrsunfall Mietminderung Wurzeln Verwalter Tierhaltung Organisationsbeschluss Arzthaftung Wirtschaftsplan Makler Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!