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Niedersachen:Zusammenkünfte ab 25 Personen nur noch mit 2-G?
VG Hannover, AZ: 5 B 6087/21, 12.11.2021
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Die Region Hannover hat am 10. November 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche beginnend ab dem 12. November 2021 unter anderem Zusammenkünfte ab 25 Personen in geschlossenen Räumen nur unter Vorlage eines 2-G Nachweises erlaubt.

Die Regelung der Allgemeinverfügung sei verhältnismäßig. Eine 2-G Regelung biete im Vergleich zu einer 3-G Regelung erwiesenermaßen einen höheren Infektionsschutz. Geimpfte hätten sowohl ein geringeres Risiko, sich selber zu infizieren, als auch die Infektion weiter zu geben sowie im Falle einer Infektion im Krankenhaus behandelt werden zu müssen und damit das Gesundheitssystem zu belasten.

Die Maßnahme sei auch angemessen, da ungeimpfte Personen an kleinen Veranstaltungen teilnehmen können oder schon in den Sommermonaten die Chance hatte, sich impfen zu lassen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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