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Corona: Kein Versicherungsschutz trotz Betriebsschließungsversicherung ?
OLG Nürnberg, AZ: 8 U 322/21, 15.11.2021
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Verspricht der Versicherer einer Betriebsschließungsversicherung in seinen AVB Leistungen für den Fall, dass „die zuständige Behörde aufgrund des IfSG beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger den versicherten Betrieb zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern bei Menschen schließt“ und definiert er in den AVB meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger als „die folgenden, im IfSG in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger“, ist die nachfolgende Aufzählung abschließend. ?

Es besteht somit kein Versicherungsschutz für eine Betriebsschließung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, weil weder COVID-19 noch SARS-CoV-2 in der Aufzählung benannt sind.?

Die maßgeblichen Klauseln in den AVB halten einer Wirksamkeitskontrolle stand und sind insbesondere hinreichend transparent (entgegen OLG Karlsruhe, Urteile vom 30. Juni 2021 - 12 U 4/21 und vom 5. Oktober 2021 - 12 U 107/21).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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