Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wer haftet, wenn nicht geklärt werden kann, ob ein anfahrender Bus einen Blinker gesetzt hat.
LG Saarbrücken, AZ: 13 S 209/11, 05.04.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ist unaufklärbar, ob der Fahrer eines Linienbusses beim Abfahren von der Haltestelle den Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hatte, kann ein Verstoß des vorbeifahrenden Kraftfahrers gegen § 20 Abs. 5 StVO ebenso wenig angenommen werden wie ein Verstoß des Busfahrers gegen § 10 StVO.

Für eine Beweislastumkehr des § 20 Abs. 5 StVO fehlt jeder Anhaltspunkt in der Bestimmung selbst; sie lässt sich auch nicht aus dem Schutzzweck der Vorschrift herleiten, weil der Schutz des abfahrenden Linien- oder Schulbusses gerade voraussetzt, dass der Busfahrer seinerseits verkehrsgerecht gehandelt hat und dabei u.a. seiner Anzeigeverpflichtung gem. § 10 Satz 2 StVO nachgekommen ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Unfall bus Haltestelle Blinker Fahrtrichtungzeiger Verschulden schuld beweis Beweislast anscheinsbeweis Umkehr anfahren abfahren Seite seitlich überholt erhöhte Geschwindigkeit