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Ungeimpfte Betriebsrätin wehrt sich im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich gegen 2G bei einer Betriebsräteversammlung
ArbG Bonn, AZ: 5 BVGa 8/21, 15.11.2021
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Es fehlt derzeit im betreffenden Land an einer infektionsschutzrechtlichen Rechtsgrundlage, um die freie Ausübung eines Betriebsratsmandates insoweit einzuschränken, dass ein negativ auf Corona getestetes Betriebsratsmitglied nicht an einer Betriebsratsversammlung teilnehmen darf. Deshalb darf die Betriebsräteversammlung nicht unter 2G-Bedingungen stattfinden.

Eine Einschränkung der freien Mandatsausübung könnte aber auf Grund einer (aktuell fehlenden) gesetzlichen Regelung grundsätzlich erfolgen.
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Keywords: Betriebsratsversammlung Betriebsratsmitglied Betriebsratsmandat Covid19 Covid19-Test PCR-Test Ungleichbehandlung