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AGB-Prüfung: Arbeitgeberdarlehen für eine Fortbildung ( Arbeitsvertraglichen Rückzahlungsklauseln bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen)
ArbG Düsseldorf, AZ: 9 Ca 2977/21, 07.10.2021
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Wenn mit einem Darlehen eine auch im Interesse des Arbeitgebers liegende Fortbildung (hier: Erwerb einer Musterberechtigung / eines Type Rating für das Flugzeugmuster Airbus A320 Family) finanziert wird, damit der Fortgebildete aufgrund eines später abgeschlossenen Arbeitsvertrages bei der Arbeitgeberin eingesetzt werden kann, können Ausbildungsvereinbarung, Darlehensvertrag und Arbeitsvertrag ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellen.

Die AGB-Prüfung der Tilgungsabrede im Darlehensvertrag bestimmt sich dann nach den Kriterien der Rechtsprechung zu arbeitsvertraglichen Rückzahlungsklauseln bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Sie stellt nur dann keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, der Rückzahlungsverpflichtung durch Betriebstreue zu entgehen.
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Keywords: Erwerb einer Musterberechtigung Type Rating für das Flugzeugmuster Airbus A320 Family Darlehensbedingungen Aus- und Fortbildungskosten im Arbeitsverhältnis Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitgeberdarlehen