Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Kann ein Graffiti auch nur unerheblich sein; § 303 Abs.2 StGB ?
OLG Hamm, AZ: 1 Ss 127/09, 21.04.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nach § 303 Abs. 2 StGB macht sich strafbar, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Dabei wird unter Veränderung des Erscheinungsbildes jede Umgestaltung ihres Äußeren verstanden

Allerdings darf diese Veränderung nicht nur unerheblich sein. Nur unerheblich ist eine Veränderung des Erscheinungsbildes indes, wenn sie völlig unauffällig bleibt, z. B. aufgrund schon vorangegangener Schmierereien durch Dritte.

Wird durch die zuletzt aufgetragenen Markierungen der Beseitigungsaufwand nur unwesentlich erhöht werden, liegt eine nur unerhebliche Veränderung vor.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Jugendlicher Jugendstrafrecht Edding Stift Farb Sprühdose auto beschriftet besprühen färben anmalen beseitigen reinigen säubern putzen bereits verschmutzt aufwand kostet gleich identisch