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Welcher Rechtsweg ist bei einem Streit über die Corona-Prämie nach § 150a SGB-XI einschlägig?
LAG München, AZ: 4 Ta 178/21, 30.07.2021
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Der Streit um die Zahlung einer Corona- Prämie nach § 150a SGB-XI betrifft einen bürgerlich-rechtlichen Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, sodass er Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gemäß § 2 Abs 1 Nr 4 Buchst a ArbGG eröffnet ist.
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Keywords: Rechtsweg Arbeitsgericht Corona-Prämie nach § 150a SGB 11 Krankenschwester Pflegedienst Meldepflichten Sozialgerichtsbarkeit