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KFZ-Haftung: Ist ein Traktor ein Transportfahrzeug oder eine Arbeitsmaschine; § 7 StVG?
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 726/20, 21.09.2021
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Bei Kraftfahrzeugen mit Arbeitsfunktionen ist es erforderlich, dass ein Zusammenhang mit der Bestimmung des Kraftfahrzeuges als eine der Fortbewegung und dem Transport dienende Maschine (vgl. § 1 Abs. 2 StVG) besteht. Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt daher, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird.

Wird eine Person durch einen von einem Traktor angetriebenen Kreiselmäher beim Mähen einer als Weiseland genutzten Wiesenfläche durch einen hochgeschleuderten Stein verletzt, ist eine Haftung des Traktorhalters nach § 7 Abs. 1 StVG zu verneinen, weil das Risiko, das sich in diesem Fall verwirklicht hat, nicht in den Schutzbereich des § 7 StVG fällt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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