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Widerruflichkeit eines im Verbund mit einem Autokauf stehenden Verbraucherdarlehens wegen der Angaben im Darlehensvertrag zum Verzugszins
OLG Stuttgart, AZ: 6 U 129/21, 21.11.2021
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Ein Verbraucher hat aufgrund eines wirksamen Widerrufs gemäß §§ 355 Abs. 3 S. 1, 357a Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Erstattung sämtlicher bis zum Widerruf geleisteter Zins- und Tilgungsleistungen und gemäß § 812 Abs. 1 BGB auch auf Rückzahlung der nach Widerruf geleisteten Raten erworben.

Aufgrund des wirksamen Widerrufs des Darlehensvertrages, der gemäß § 358 Abs. 2 BGB auch auf den verbundenen Kaufvertrag durchgreift, steht der Verkäuferin im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages gemäß §§ 358 Abs. 4 S. 1 BGB i. V. m. § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz des am Fahrzeug eingetretenen Wertverlusts zu.
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