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Nebenintervention bei der aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite setzt Beitritt innerhalb der Klagefrist des § 246 I AktG voraus
OLG Frankfurt a. M., AZ: 5 W 14/06, 04.05.2006
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Die Zulässigkeit der Nebenintervention bei der aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite ist u. a. dann zu verneinen, wenn der Beitritt nicht innerhalb der Klagefrist erklärt worden ist

Die Klagefrist gemäß § 246 Abs. 1 AktG Rechtssicherheit über die Gültigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen schaffen.

Die Vorschriften des Aktienrechts gewährleisten, dass der Aktionär schon vor der Hauptversammlung von deren Tagesordnung, die bei der Einberufung bekannt zu machen ist (§ 124 Abs. 1 Satz 1 AktG), ebenso unterrichtet wird wie grundsätzlich von den Beschlussvorschlägen zu jedem Gegenstand der Tagesordnung (§ 124 Abs. 3 Satz 1 AktG).
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