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Darf die Krankenkasse nachträglich die Zahlung der künstlichen Befruchtung verweigern?
SG München, AZ: S 7 KR 242/21, 26.01.2022
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Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ist die Übertragung „innerhalb eines Zyklus“ maßgeblich, so dass der Straftatbestand auch dann erfüllt ist, falls die Kryokonservierung und der spätere Transfer überzähliger Embryonen beabsichtigt ist. Schließlich war es Wille des Gesetzgebers, der Entstehung überzähliger Embryonen entgegenzuwirken und das grundgesetzlich geschützte Leben in vitro erzeugter Embryonen zu schützen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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