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Klagen auf Einberufung oder Unterlassen einer unzulässig einberufenen Eigentümerversammlung richtet sich gegen den Verband, nicht gegen die einberufene Person; § 9b, 18 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 85/21, 24.02.2022
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AG Mainz, AZ: 73 C 30/21, 15.10.2021
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AG Konstanz, AZ: 4 C 525/20 WEG, 06.05.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Einberufung unbefugte Dritte Bottrop Wohnungseigentümerversammlung einstweiige Verfügung Unterlassungsanspruch
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