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Nachtdienstuntauglichkeit als Arbeitsunfähigkeit?
BAG Erfurt, AZ: 10 AZR 637/13, 09.04.2014
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Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.

Wird die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber mit dieser Einschränkung angeboten, handelt es sich um ein ordnungsgemäßes Angebot iSd. §§ 294, 295 BGB.

Wird die Arbeitsleistung infolge des Verzugs nichts geleistet und war die Ablehnung des Angebots seitens des Arbeitgeber die einzige Ursache für den Ausfall der Arbeit, hat der Arbeitnehmer auf Entgelt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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