Detailansicht Urteil
2-Wochen-Zustellfrist des § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG gilt nicht für zweiten Bußgeldbescheid
AG Bottrop, AZ: 29 0Wi-81 Js 1161/21-407/21, 30.03.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Geschwindigkeitsverstoß Geschwindigkeitsverstoss Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Bußgeldbescheid Verjährung unterbrechung Hemmung Ordnungswidrigkeit
Ähnliche Urteile
- Erneut unberechtigtes Knöllchen durch die Stadt Bottrop: Straßenverkehrsamt legt falsche Fotobeweise vor
- Wieder unberechtigter Bußgeldbescheid der Stadt Bottrop wegen angeblichen Verstoß gegen § 11 LHundG
- Zwangsvollstreckung trotz Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Behörde muss Anwaltskosten erstatten
- Erneut unberechtigte Bußgeldbscheide durch die Stadt Bottrop: Große Hunde müssen bei Wohnungswechsel nicht der Ordnungsbehörde gemeldet werden; § 11 LHundG
- Kein Bußgeld trotz Handy am Steuer? Unterscheidung von Halten und Benutzen; § 23 Abs. 1a StVO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Tierhaltung Einstimmigkeit Makler Abmahnung Telefonwerbung Verkehrsunfall Garage Wurzeln Teilungserklärung Treppenlift Abschleppen Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Schimmel Sondereigentum Veränderung Beschluss Miete Mietminderung Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Kündigung Verwalter Arzthaftung Nachbarrecht Beirat Anfechtungsklage Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Protokoll Kurioses Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!