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Brandstiftung: Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters
BGH Karlsruhe, AZ: 3 StR 341/93, 08.09.1993
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Unternimmt bei einer Brandstiftung ein Dritter Rettungshandlungen und kommt dabei zu Tode, so kann dieser Erfolg dem Täter der Brandstiftung als fahrlässige Tötung zugerechnet werden.
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