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Auch in Zweier-WEG ist nur die Eigentümergemeinschaft für Gemeinschaftsansprüche aktiv- und passivlegitimiert; §§ 28, 44 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 27/22, 17.05.2022
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BayObLG München, AZ: BReg. 2 Z 44/82, 28.04.1983
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Wohnungseigentümergemeinschaft 2er-WEG Beschlussfassung Verrechnung
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