Detailansicht Urteil
Rechtsanwalt kann für Ordnungsmittelantrag nach § 890 ZPO den Gegenstandswert nach dem Wert der Hauptsache festsetzen lassen
LG Mainz, AZ: 11 HK O 13/15, 02.05.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Düsseldorf, AZ: 37 O 60/17, 06.05.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Gebühren RA-Kosten rechtsanwaltsgebühren festsetzung Streitwert Gegenstandswert
Ähnliche Urteile
- Kein sofortiges Anerkenntnis einer Vollstreckungsabwehrklage nach Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Aufrechnung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss auch bei Forderungsübergang auf die Rechtsschutzversicherung möglich; §§ 86 VVG; 407, 412 BGB
- Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefahr
- Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit?
- Beweislast bei Behauptung des Nichterhalts eines Fax durch den Empfänger
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Jahresabrechnung Tierhaltung Anfechtungsklage Treppenlift Wurzeln Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Miete Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Verwalter Sondereigentum Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Garage Eigenbedarfskündigung Mietminderung Kündigung Veränderung Wirtschaftsplan Teilungserklärung Makler Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Arzthaftung Verkehrsunfall Protokoll Abschleppen Schimmel Nachbarrecht Kurioses Beirat Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!