Detailansicht Urteil
Gegenstandswert für Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO richtet sich nach der Hauptsache; §§ 25, 33 RVG
LG Düsseldorf, AZ: 37 O 60/17, 06.05.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Mainz, AZ: 11 HK O 13/15, 02.05.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kein Rechtsmittel gegen vorläufige Streitwertfestsetzung; § 68 GKG
- Kostenerstattungsanspruch unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist; § 104 ZPO
- Gericht darf keine Kosten für zusätzliche Fax-Kopien berechnen, wenn zugleich per beA übermittelt wurde; § 28 Abs. 1 GKG; Nr. 9000 Ziffer 1b KV-GKG
- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
- Gespräch zwischen Anwalt und Richter löst keine Terminsgebühr aus; Nr. 3202, Vorb. 3 Abs. 3 RVG-VV
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Telefonwerbung Miete Garage Abschleppen Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Tierhaltung Kurioses Teilungserklärung Arzthaftung Mietminderung Einstimmigkeit Treppenlift Abmahnung Sondereigentum Verkehrsunfall Nachbarrecht Protokoll Eigenbedarfskündigung Veränderung Makler Gemeinschaftseigentum Wurzeln Kündigung Wirtschaftsplan Schimmel Beirat Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Verwalter Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!