Detailansicht Urteil
Die Kausalität eines Verstoßes gegen die ordnungsgemäße Einberufung einer Eigentümerversammlung gem. § 23 Abs. 2 WEG wird unwiderleglich vermutet
AG Bottrop, AZ: 20 C 62/12, 14.02.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 36 S 17241/11, 28.06.2012
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/11, 02.03.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 222/10, 10.06.2011
-
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 57/09, 04.05.2010
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 12/09, 07.05.2009
Ähnliche Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 121/13, 28.01.2014
-
OLG Köln, AZ: 16 Wx 27/98, 20.03.1998
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Einladung Versammlung WEG-Versammlung WEG Beschluss Beschlussankündigung Formmangel Bezeichnung Beschlussgegenstand Gegenstand Beschlussfassung Eigentümerversammlung Ankündigung
Ähnliche Urteile
- Modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderung bei Austausch einer Ölheizung gegen eine Gasheizung?
- Zur verspäteten Zustellung einer Anfechtungsklage bei falscher Adressangabe des Verwalters; § 167 ZPO
- Zum Anspruch auf Abberufung eines Verwalters durch eine Minderheit; §§ 21 Abs. 4, 8, 26 Abs. 3 WEG
- Zur Teilnahme von Angestellten der Verwaltung an einer Eigentümerversammlung / Vom Verwalter aufgestellte Garagenordnung muss beschlossen werden
- Zur Zustellung einer Anfechtungsklage als demnächst gem § 167 ZPO bei zunächst falscher Adressangabe und anschließender verzögerter Zustellung durch das Gericht
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Schimmel Anfechtungsklage Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Miete Verwalter Arzthaftung Sondereigentum Beschluss Gegenabmahnung Abschleppen Mietminderung Wurzeln Wohnungseigentümer Makler Eigenbedarfskündigung Kündigung Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Treppenlift Veränderung Verwaltungsbeirat Kurioses Protokoll Garage Tierhaltung Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Abmahnung Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Neu ist die Begründung, nämlich dass der Einberufungsmangel gem. § 23 Abs. 2 WEG die Kausalität der Rechtswidrigkeit der Beschlussfassung unwiderleglich vermutet wird.
Faktisch hat das Amtsgericht unter Hinweis auf Bärmann/Pick/Merle (§ 23 RdNr. 90, 10. Aufl. WEG-Komm.) Recht, dass ein Einberufungsmangel in der Praxis auf eine unwiderlegbare Kausalitätasvermutung hinausläuft.
Die h.M. in der Rechtsprechung hat sich bisher noch eine Hintertür aufgehalten, indem sie den Einberufungsmangel zunächst kausal für die fehlerhafte Beschlussfassung ansieht, den Beklagten aber die Möglichkeit eingeräumt hat, diese Vermutung durch entsprechenden Vortrag und Beweisangebot zu widerlegen, was in der Rechtssprechungspraxis bisher aber noch nie zu einer erfolgreichen Widerlegung der Vermutung geführt hat.