Detailansicht Urteil
Einberufung einer Eigentümerversammlung durch Wohnungseigentümer nur bei Einvernehmlichkeit aller übrigen Wohnungseigentümer, § 24 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 222/10, 10.06.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 17 S 206/10, 09.09.2011
-
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 199/04, 08.12.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Einladung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümerversamlung Verwalter fehlen fehlender Eigentümer alle REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
- Modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderung bei Austausch einer Ölheizung gegen eine Gasheizung?
- Zur verspäteten Zustellung einer Anfechtungsklage bei falscher Adressangabe des Verwalters; § 167 ZPO
- kein direkter Anspruch auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
- Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Tierhaltung Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Verwalter Treppenlift Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Beschluss Sondereigentum Organisationsbeschluss Miete Kurioses Veränderung Mietminderung Makler Arzthaftung Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Abmahnung Abschleppen Garage Nachbarrecht Gegenabmahnung Schimmel Wurzeln Telefonwerbung Verkehrsunfall Beirat Anfechtungsklage Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!