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Begründungspflicht für Verhängung eines Fahrverbots
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 350/91, 05.11.1991
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Eine erstmalige grobe Pflichtverletzung durch vorsätzliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier um mehr als das Doppelte) kann die Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigen, ohne daß es der ausdrücklichen Feststellung bedarf, der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg könne auch mit einer erhöhten Geldbuße nicht erreicht werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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