Detailansicht Urteil
Genehmigung einer Klimaanlage auch ohne Klärung möglicher Immissionen zulässig; §§ 13 Abs. 2, 20 Abs. 4 WEG (sehr fraglich)
AG Ludwigshafen am Rhein, AZ: 2p C 88/21, 26.01.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 122/18, 23.07.2019
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 10/17, 05.01.2018
-
AG Essen, AZ: 196 C 288/16, 03.04.2017
Ähnliche Urteile
-
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 539 C 18/18, 23.01.2019
-
AG München, AZ: 481 C 7764/17, 06.09.2017
-
LG Bremen, AZ: 4 S 250/15, 07.10.2016
-
LG Berlin I, AZ: 55 S 130/14, 20.01.2015
-
OLG Düsseldorf, AZ: I 3 Wx 44/08, 26.05.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zustimmung Genehmigung bauliche Veränderung Klimasplittgerät Lärm Wärme
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Jahresabrechnung Garage Abmahnung Protokoll Einstimmigkeit Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Kurioses Mietminderung Anfechtungsklage Veränderung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Miete Tierhaltung Arzthaftung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Beirat Schimmel Kündigung Abschleppen Verwalter Wurzeln Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Beschluss Telefonwerbung Verkehrsunfall Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die von einer baulichen Veränderung ausgehenden Beeinträchtigungen nicht in dem Genehmigungsbeschluss abschließend zu regeln, dürfte schon die Bestimmtheit des Beschlusses berühren und auf eine Nichtigkeit hinauslaufen. Die Eigentümer können nur dann ihren Willen auf einer Versammlung bilden, wenn ihnen alle Umstände bekannt sind. Die erforderlichen Informationen hat der die Genehmigung ersuchende Eigentümer beizubringen.
Der Lärm und die mögliche Wärmeentwicklung eines Klimasplitgerätes muss im Vorfeld der Beschlussfassung geklärt werden. Hierzu wird es Herstellerangaben geben. Vorliegend wurde in der Beschlussfassnung noch nicht einmal ein konkretes Modell angegeben, geschweige denn, die möglichen Beeinträchtigungen.