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Zur Kostentragungspflicht des Verwalters gemäß § 49 Abs. 2 WEG bei fehlerhafter Ausweisung von angefallenen Gerichtskosten eines Anfechtungsverfahrens
AG Königstein/Ts., AZ: 26 C 850/08, 21.10.2008
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Legt ein Verwalter entstandene Gerichtskosten aus einem erfolgreichen Anfechtungsverfahren auf alle Eigentümer, als anteilig auch auf die obsiegenden Kläger um, ist dieser Beschluss wegen Verstoßes gegen die ordnungsgemäße Verwaltung anfechtbar.

Die Verfahrenskosten sind in einem solchen Fall dem Verwalter gem. § 49 Abs. 2 WEG aufzuerlegen, da dieser wissen musste, dass die obsiegenden Eigentümer nicht mit den Verfahrenskosten belastet werden durften und der Verwalter somit Veranlassung zur Klage gegeben hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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