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Betriebskostenabrechnung: Formelle Unwirksamkeit wegen nicht aufgeführter Vorauszahlungen?
LG Kassel, AZ: 1 T 427/21, 16.02.2022
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Geleistete, aber nicht in der Betriebskostenabrechnung aufgeführte Vorauszahlungen führen nicht zu einer formellen Unwirksamkeit der Abrechnung.

Eine fehlerhafte Nichtangabe von geleisteten Vorauszahlungen führt nicht zu einer formellen Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung, sondern betrifft allein deren materielle Richtigkeit.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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