Detailansicht Urteil
Haftung für Abschleppschäden eines verbotswidrig geparkten Fahrzeuges
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 383/12, 18.02.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Verwaltungsrecht Ordnungsamt PolizeiOrdnugnsbehärde Straßenverkehrsbehörde ermessen falsch geparkt Schild straße kreuzung versperren privates Abschleppunternehmen Abschleppdienst Durchführung abschleppen Verwahrungsverhältnis
Ähnliche Urteile
- Aufklärung über Unfallfolgen löst keine Gebührenpflicht für angeforderten Krankenwagen aus
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Verwalter Telefonwerbung Schimmel Arzthaftung Makler Veränderung Wohnungseigentümer Wurzeln Garage Kurioses Organisationsbeschluss Sondereigentum Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Beschluss Protokoll Abmahnung Einstimmigkeit Teilungserklärung Abschleppen Beirat Mietminderung Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Jahresabrechnung Treppenlift Miete Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
