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Hälftiger Erwerb eines Grundstücks durch Lebensgemeinschaft zum Bau eines Hauses begründet nicht eine GbR
OLG Hamm, AZ: 8 U 172/20, 06.04.2022
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Verbundene Urteile
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AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 38/21, 29.04.2022
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 107/20, 10.11.2021
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Keywords: Nichteheliche Lebensgemeinschaft, BGB-Gesellschaft, Auseinandersetzung, Formerfordernis, Aufwendungsersatz Teilung gemeinsames Haus Wohnung Schadensersatz aufwendugnsersatz Geld zurück
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