Detailansicht Urteil
Einberufung einer Eigentümerversammlung durch Wohnungseigentümer nur bei Einvernehmlichkeit aller übrigen Wohnungseigentümer, § 24 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 222/10, 10.06.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 17 S 206/10, 09.09.2011
-
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 199/04, 08.12.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Einladung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümerversamlung Verwalter fehlen fehlender Eigentümer alle REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Abmahnung Telefonwerbung Anfechtungsklage Sondereigentum Beirat Treppenlift Arzthaftung Jahresabrechnung Teilungserklärung Mietminderung Kurioses Makler Protokoll Miete Garage Schimmel Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Tierhaltung Nachbarrecht Kündigung Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Veränderung Verwalter Abschleppen Beschluss Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Wurzeln Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!