Detailansicht Urteil
Anfechtungsklage richtet sich seit dem 01.12.2020 gegen die Gemeinschaft; §§ 10 Abs. 6, 44 Abs. 2 WEG
AG Suhl, AZ: 1 C 348/20, 25.06.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Berlin-Mitte, AZ: 22 C 36/21 WEG, 19.04.2022
-
LG Berlin I, AZ: 55 S 37/21, 22.03.2022
-
LG München I, AZ: 36 T 6514/21, 09.09.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 230/10, 01.04.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/09, 05.03.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Veränderung Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Telefonwerbung Wurzeln Makler Schimmel Anfechtungsklage Verwalter Jahresabrechnung Abschleppen Mietminderung Miete Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Kurioses Sondereigentum Beschluss Garage Abmahnung Treppenlift Kündigung Teilungserklärung Arzthaftung Gegenabmahnung Beirat Organisationsbeschluss Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!