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Erfolgloser Antrag gegen „Flaniermeile Volksdorf“
VG Hamburg, AZ: 5 E 1724/22, 05.05.2022
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Im Einzelfall greift der Fortfall öffentlicher Parkplätze durch eine zeitlich beschränkte Verkehrsmaßnahme weder in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit noch in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentum anliegender Gewerbetreibender und Freiberufler ein. ?

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nach § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO sind nicht auf solche Maßnahmen beschränkt, die nach der Willensbildung in der Gemeinde bereits auf Dauer angelegt sind.?

Auch in zeitlicher Hinsicht beschränkte verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nach § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO setzen das Vorhandensein eines städtebaulichen Verkehrskonzepts voraus.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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